Neuaufstellung der Mittelstandsförderung von BMWK und KfW

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen zum Beginn des Jahres 2022 die Förderprogramme für den Mittelstand neu auf: Jeweils ein eigenes Förderprogramm steht sowohl kleinen und mittleren Unternehmen als auch größeren Mittelständlern künftig zur Verfügung. Damit soll die zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland sowie von Gründungen und Unternehmensübernahmen gefördert werden. Das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland begrüßt diese Maßnahme und empfiehlt Unternehmen der Region, die neuen Förderprogramme von BMWK und KfW zu prüfen und für ihre Digitalisierungsvorhaben und zur Erreichung von Klimaneutralität zu nutzen.

Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz: „Wir unterstützen den Mittelstand bei den großen Herausforderungen unserer Zeit, insbesondere der Transformation zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft. Die vereinfachte Förderlandschaft und die verbesserten Konditionen unserer ERP- und KfW-Förderkreditprogramme erlauben unseren mittelständischen Unternehmen, ihre Vorhaben zu günstigen und attraktiven Konditionen zu finanzieren. Junge Unternehmen und solche in den regionalen Fördergebieten unterstützen wir weiterhin besonders stark.“

Vereinfachte Vergabeprozesse

Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR, mit nicht mehr als 249 Beschäftigten und einer Bilanzsumme von max. 43 Mio. EUR zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen an. Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen. Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wird der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt. In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden. Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.

Beachten Sie, dass die neuen Programme den KfW-Unternehmerkredit, den ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm ablösen. Die Programmvarianten des KfW-Unternehmerkredits und des ERP-Gründerkredits Universell unter dem Dach des KfW-Sonderprogramms werden bis zu dessen Auslaufen fortgeführt. Unverändert bestehen bleiben der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, die Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung sowie der ERP-Gründerkredit StartGeld. Weitere Informationen erhalten Sie über die KfW-Website.

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