Förderprogramm „go-digital“ bis 2024 verlängert

Am 27. Dezember 2021 wurde die neue Förderrichtlinie „go-digital“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Auf ihrer Grundlage fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe zukünftig noch zielgerichteter und passgenauer in der Digitalisierung. Mit dieser Verlängerung des Förderprojekts bis zum Jahr 2024 durch das BMWK spricht das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland seine Empfehlung aus, dass sich Unternehmen gezielt um die Fördermaßnahmen bewerben. 

Das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, das produzierende Gewerbe, Dienstleister und das Handwerk sowie die Industrie dabei, sich auf das Förderprojekt zu bewerben und vermittelt die richtigen Partner, die gemeinsam mit den Unternehmen die Antragsphase und Umsetzung durchführen. Die mittelständischen Unternehmen können Projekte mit einem Umsatzvolumen in Höhe von bis zu 33.000 Euro zur Förderung beantragen und können über das „go-digital“ Förderprojekt bis zu 50 Prozent zurückerhalten. 

Die neue Richtlinie verbessert das bewährte Förderprogramm „go-digital“ an zahlreichen Stellen. Außerdem werden zwei neue Fördervarianten eingeführt:

  • Das neue Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden individuellen Digitalisierungsstrategie. Damit werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Digitalisierung gelegt.
  • Das neue Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie. Dieser noch junge Wirtschaftsbereich ist mit großen Potenzialen aber auch Risiken verbunden. Das Modul soll kleine KMU bei den ersten Schritten unterstützen und Hemmnisse abbauen.

Die neue Förderrichtlinie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ersetzt die bisherige Fassung, die am 31. Dezember 2021 auslaufen wird. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024. Insgesamt stellt das BMWK hierfür Fördermittel in Höhe von 72 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2024 zur Verfügung. Die Antragstellung kann ab dem 1. Januar 2022 erfolgen. Sobald der Bundeshaushalt für 2022 verabschiedet ist, können Anträge bewilligt werden. Weiterführende Informationen zur Umsetzung und zu dem Förderprozess von „go-digital“ finden Sie unter www.innovation-beratung-foerderung.de.