Safe AI – Rechtslagen und Herausforderungen (Teil 6): Ausblick auf AI Act
Ausblick für KI-Gesetze in Europa: AI Act
Derzeit gibt es in der EU keine eigenen Gesetze für die Nutzung und den Umgang mit KI. In Deutschland lehnen wir daher an bestehende Gesetze an, so bspw.
- Urheberrecht
- Datenschutzrecht
- Zivil- und Strafrecht ganz allgemein
Einen konkreter Rechtsrahmen für KI in EU befindet sich derzeit im Rahmen der EU Digitalsrategie in Abstimmung, der AI Act bzw. die KI Verordnung.
In dieser Verordnung soll Folgendes festgelegt werden:
- harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen der künstlichen Intelligenz (im Folgenden „KI-Systeme“) in der Union;
- Verbote bestimmter Praktiken im Bereich der künstlichen Intelligenz;
- besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Betreiber solcher Systeme;
- harmonisierte Transparenzvorschriften für KI-Systeme, die mit natürlichen Personen interagieren sollen, für KI-Systeme zur Emotionserkennung und zur biometrischen Kategorisierung sowie für KI-Systeme, die zum Erzeugen oder Manipulieren von Bild-, Ton- oder Videoinhalten verwendet werden;
- Vorschriften für die Marktbeobachtung und Marktüberwachung.
Dabei zielt der Anwendungsbereich nicht nur aus die Anbieter ab, die eine KI in der EU in den Verkehr bringen sondern zieht auch Nutzer, die sich in der EU befinden zur Verantwortung. Ebenso sollen die Richtlinien auch für alle Anbieter und Nutzer gelten, die KI-Ergebnisse verwenden, selbst dann, wenn die KI nicht innerhalb der EU in Betrieb ist. Zusätzlich soll die Richtlinie auch mehr Klarheit im Umgang mit Systemen mit mäßigem Risiko (wie z. B. Chatbots) und Hochrisiko-Systeme (wie z. B. autonomes Fahren, automatisierte Entscheidungen etc.) bringen.
Derzeit befindet sich der AI Act im Trilog zwischen Rat, Kommission und Parlament mit dem Ziel bis 2026 eine Umsetzungsfrist zu erreichen.