Safe AI – Rechtslagen und Herausforderungen (Teil 2): Urheberrechte schützen

Bei der Umsetzung bzw. Nutzung eigener KI-Anwendungen müssen sowohl vielerlei rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten und ethische Maßstäbe berücksichtigt werden. Dieser Umfang der damit verbundenen Überlegungen ist stark von der jeweiligen Anwendung und den unternehmensspezifischen Anforderungen abhängig. Insofern kann ich weder einheitliche Fragenkataloge noch verbindliche Antworten erstellen. Um einen ersten Eindruck über rechtliche und ethische Aspekte von Künstlicher Intelligenz zu erhalten, beschäftigen wir uns heute mit den Trainingsdaten und dem Urheberrecht

Woher stammen die Trainingsdaten für KI?

Es sollte für niemanden wirklich neu sein, dass eine künstliche Intelligenz nicht einfach „geboren wird“ und plötzlich schlagartig alles weiß oder kann.

Wie auch wir Menschen uns Wissen aneignen müssen, um eine Basis zu haben, braucht auch künstliche Intelligenz ganz viel Futter, mit der sie trainiert wird, um generative Inhalte zu produzieren.

Dieses „Futter“ stammt dabei je nach Anwendung  aus einer unterschiedlich breiten Palette von Quellen aus dem world wide web. Diese Daten umfassen dabei Texte, Websites, Bücher, wissenschaftliche Artikel, Foren, Nachrichtenartikel und vieles mehr. Doch hier liegt bereits ein erstes Problem:

Oft werden urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten verwendet, die im Internet scheinbar „frei“ zugänglich sind.

Generell gilt: Eine KI ist nur so gut, wie ihre Daten, mit denen sie trainiert wurde.

So gelangen wir zu einem ersten rechtlichrelevanten Aspekt, auf den wir bei der Erstellung von Inhalten mit KI achten sollten: Das Urheberrecht

Was ist das Urheberrecht?

Um das kurz dazustellen zitiere ich mal die Bundeszentrale für politische Bildung:

„Der Urheber und das „innere Band“ zu seinem Werk steht im Zentrum des Urheberrechts. Dieses Verhältnis ist im kontinentaleuropäischen Urheberrecht sehr eng und kann nicht vollständig aufgelöst werden. Urheber können aber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an ihren Werken weitergeben. Dieser Schutz der Werke erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Davor darf niemand ohne Erlaubnis des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers das Werk nutzen. Die Rechte gehen nach dem Tod an die Erben über, die sie ebenfalls an Verwerter weitergeben können.“

Gerade auch bildgenerierende Services wie Dall•E oder Midjourney und Co stehen häufig in der Kritik, für ihre Zwecke Bilder von Künstler:innen zu stehlen und auf deren Basis neue Werke zu generieren – und das auch noch für Leien täuschend echt!

Testet euch gerne selbst und überlegt, welches dieser Bilder ein echter Pablo Picasso ist (Auflösung folgt am Ende des Blogbeitrags):

Bildquelle: https://www.bbc.co.uk/programmes/articles/3B8Bh7FsKcqh4bPfTvz3907/quiz-picasso-or-pixel-can-you-find-the-ai-fakes https://fadmagazine.com/wp-content/uploads/Still-Life-with-Skull-Leeks-and-Pitcher-Nature-morte-avec-crâne-poireaux-et-pichet-14-March-1945.jpg

Aber nicht nicht nur die Kunst von verstorbenen Künstlern wie Picasso wurden offenbar zum Trainieren von AI genutzt. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit sogar schon erste Gerichtsverfahren geführt, bei denen zeitgenössische Künstler:innen und damit Urheber:innen und Rechteinhabende versuchen diese massive Rechtsverletzungen für sich geltend zu machen. Es gibt bspw. Quellen, die bestätigen, dass eine Gruppe von US-amerikanischen Künstler:innen Stablity AI verklagt, welche unter anderem Midjourney betreibt.

ABER:

Eine richtige Lösung oder Einigung gibt es für diese Urheberrechtsproblematik zum aktuellen Zeitpunkt (noch) nicht.

Opt Out als Möglichkeit des Urheberrechtsschutzes

Ein häufig in dem Zuge diskutierter Ansatz dazu wäre die Implementierung von „Opt-Outs“. Dies bedeutet, dass Kunstschaffende selbst entscheiden können ob ihre Werke zum Trainieren von AI verwendet werden sollen bzw. dürfen – oder eben nicht. 

„Opt-Out“ ist die Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer, die Verwendung ihrer persönlichen Daten für das Training von künstlichen Intelligenz-Modellen zu verhindern oder einzuschränken. Durch diese Wahl können sie ihre Privatsphäre schützen und die Nutzung ihrer Daten in diesem Zusammenhang kontrollieren.

Tipp: Du kannst auch bei Bedarf die Inhalte auf deiner eigenen Website schützen, indem du den Zugriff für ChatGPT oder Googles AI-Anwendugnen Bard und Vertex AI verweigerst. Dazu kannst du hier gezeigten Code-Snippets in der robot.txt Datei Deiner Website einpflegen.

Quelle: https://jens.marketing/google-extended-opt-out/ https://jens.marketing/chatgpt-user-agent-blockieren/

KI als Künstler oder Urheber – hat KI Urheberrechte?

Eine sehr nahe spannende Folgefrage, die genauso diskutiert wird, ist die Frage nach der Schutzfähigkeit von KI-generierter Kunst. Kann KI selbst ein Künstler bzw. ein Urheber sein?

Auch wenn viele urheberrechtliche Fragen noch nicht vollends geklärt ist steht derzeit fest: Wenn eine KI zum Beispiel dafür eingesetzt wird, um vollkommen eigenständig Kunst zu schaffen (z. B. durch das „Malen“ eines Bildes oder das Erstellen von Musikstücken), kann für solche Werke kein Urheberrechtsschutz beansprucht werden – es fehlt die „persönliche geistige Schöpfung“. Um einen rechtmäßigen Eigentümer zu bestimmen und die Ergebnisse schützen zu lassen bzw. kommerziell nutzen zu dürfen, ist die menschliche Interaktion mit dem System deshalb immer zwingende Voraussetzung.

Vorschau: Diese Rechte werden häufig vergessen

Debatten über das zugrundeliegende Urheberrecht bei generativen KI-Tools sind immer mal wieder präsent. Doch einige Rechte werden häufig komplett bei der Nutzung außer Acht gelassen: Persönlichkeitsrechte.

Schnell tippt man einen Prompt wie „Schreibe eine E-Mail an Egon Müller, um unseren Termin am 15. Oktober vorm Kölner Dom zu bestätigen.“ Doch darf man das?

Darauf gehen in wir im nächsten Teil unserer kleinen Safe AI Exkursion ein.

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