BMWK veröffentlicht neue Richtlinie zur Beratungsförderung von kleinen und mittleren Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2023 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sich die Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung durch Zuschüsse fördern lassen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu eine neue Richtline zur Förderung von Unternehmensberatungen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland informiert darüber, wie KMU diese finanziellen Zuschüsse erhalten können und durch anbieterneutrale und kostenfreie Angebote gestärkt werden.

Michael Kellner, Beauftrager für den Mittelstand und Parlamentarische Staatssekretär beim BMWK: „Mittelständische Unternehmen sind besonders von den vielfältigen Änderungen unternehmerischer Rahmenbedingungen betroffen. Wir lassen sie nicht alleine. Mit der neuen ‚Förderung von Unternehmensberatungen für KMU‘ können Zuschüsse für die Einholung professioneller Beratung zu allen Fragen der Unternehmensführung gewährt werden. Das ist eine Chance, die eigene Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.“

Durch die finanziellen Zuschüsse der neuen Richtlinie werden die unternehmerischen Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit der KMU gestärkt.
Damit hilft das BMWK mittelständischen Unternehmen, eigeninitiativ die wirtschaftlich herausfordernde Lage zu bewältigen. So können externe Unterstützungsangebote von registrierten Beratungsunternehmen genutzt werden. Außerdem bietet das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland als anbieterneutraler Partner viele kostenfreie Leistungen an, um den Mittelstand der Region bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Wissenswertes zur neuen Förderrichtlinie

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung. In den westdeutschen Bundesländern beträgt der Zuschuss 50 Prozent, maximal aber 1.750 Euro pro Beratung. In den ostdeutschen Bundesländern werden 80 Prozent, höchstens jedoch 2.800 Euro pro Beratung bezuschusst.

Die Förderung wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Die geförderten Beratungsangebote müssen beim Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Weitere Informationen und Antragsmöglichkeit stehen auf der Internetseite des BAFA bereit. Weitere Fördermaßnahmen stellt das Mittelstand-Digital Zentrum Rheinland auf einer Sonderseite bereit.

Anbieterneutrale und kostenfreie Leistungen

Gut zu wissen: Die Leistungen des Mittelstand-Digital Zentrums Rheinland sind für kleine und mittlere Unternehmen anbieterneutral und kostenfrei. Dies ermöglicht die Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über die Initiative Mittelstand-Digital für Unternehmen kostenfrei. Wenn Sie Ihr Unternehmen digitalisieren möchten, sprechen Sie einfach unser Team an. Wir freuen uns auf den Kontakt, um Ihr Unternehmen bei der Digitalisierung zu begleiten.